Satzung

Auszug aus unserer Satzung:

§ 2

Zweck, Selbstlosigkeit

(1) Menschenhandel verstößt gegen die Allgemeinen Menschenrechte und gegen die Menschenwürde, wie sie im Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht. Der Kampf gegen den globalen Menschenhandel ist eine dringende gesellschaftspolitische Herausforderung.

Zweck des Vereins ist

(a) die Förderung der Kriminalprävention

Der Satzungszweck wird insbesondere durch Informations- und Öffentlichkeitskampagnen verwirklicht, die in Form von Informations- und Aktionsständen und Theaterperformances angeboten werden. Weiterhin werden Projekte durchgeführt, wie z.B. Sommer-Universitäten, in denen Maßnahmen zur Erkennung und Prävention von Menschenhandel vermittelt werden.

(b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch wissenschaftliche Studien und Projekte zum Thema Menschenhandel, seine Ursachen, Auswirkungen und Präventionsmaßnahmen. Die erhobenen Daten und Ergebnisse werden veröffentlicht und archiviert. Weiterhin dient die Vernetzung von nationalen und internationalen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, die zum Thema Menschenhandel arbeiten, dem Satzungszweck.

(c) die Förderung der Erziehung und Bildung

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Bildungs- und Informationsveranstaltungen in Schulen, Universitäten und sonstigen öffentlichen Bildungseinrichtungen. Diese werden in Form von Seminaren, Workshops und Veranstaltungsreihen, wie z.B. die Sommer- Universität umgesetzt.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.