Europarat gegen Menschenhandel

Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die Konvention ist ein umfassendes Instrument, welches auf den Schutz von Opfern des Menschenhandels und die Sicherung ihrer Rechte abzielt. Sie ist auf alle Formen von Menschenhandel anwendbar, ob innerstaatlich oder grenzübergreifend, ob in Verbindung mit organisiertem Verbrechen oder nicht. Sie bezieht sich auf Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen, unabhängig von der Art des Delikts: sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit- oder dienste etc.

Die Konvention garantiert die Überwachung der Einhaltung seitens der Mitgliedsstaaten mittels eines unabhängigen Monitoring – Mechanismus.

Inkrafttreten : 1. Februar 2008.

Konvention:

http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/197.htm

Stand der Ratifizierung:

http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=197&CM=1&DF=&CL=GER

GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings)

Die Überwachung der Umsetzung der Konvention obliegt einer 15-köpfigen Expertengruppe (GRETA). In einer ersten Evaluationsrunde erstellt die Expertengruppe hierzu auf der Grundlage von Fragebögen und Länderbesuchen Berichte zum Umsetzungsstand in den einzelnen Vertragsstaaten und gibt Empfehlungen an die Regierungen.

Erster Allgemeiner Bericht zum Umsetzungsstand der Konvention

Zweiter Allgemeiner Bericht zum Umsetzungsstand der Konvention

Übersicht über Länderberichte von GRETA