Ausbeutung

Ausbeutung

Allgemein

Der Begriff Ausbeutung wird im alltäglichen Sprachgebrauch oft verwendet. Er wird dazu benutzt, ungerechte oder unfaire Beziehungen zwischen Personen oder Gruppen zu definieren.

Bekannt wurde der Begriff durch die Wirtschaftstheorie von Marx, der den Ursprung des Profits von Unternehmen in der Ausbeutung lohnabhängiger Arbeiter sieht, die dadurch in die Verelendung getrieben werden.

Ausbeutung Juristisch

Unabhängig davon wird unter Ausbeutung im Sinne von Menschenhandel das missbräuchliche Ausnutzen der Zwangslage oder Schwächesituation eines Opfers zur Erlangung übermäßiger Vorteile verstanden. In Deutschland ist Ausbeutung ein Straftatbestand, der in den §§ 232 (sexuelle Ausbeutung) und 233 (Arbeitsausbeutung) StGB geregelt ist. Strafbar macht sich, wer Menschen unter Bedingungen arbeiten lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu vergleichbaren Tätigkeiten anderer Arbeitnehmer stehen.

Obwohl hier scheinbar eindeutige und unumstößliche rechtliche Prinzipien walten, ist die strafrechtlich relevante Ausbeutung in Deutschland schwer zu verfolgen. Denn für eine Strafverfolgung muss nachgewiesen werden, dass Menschen zu diesen Tätigkeiten gezwungen worden sind. Und der Zwang wird in diesem Zusammenhang sehr eng verstanden als ein Zustand, der mit Drohung oder Gewalt herbeigeführt wurde. Sexuelle Ausbeutung liegt vor, wenn eine Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Prostitution oder zu sexuellen Handlungen gezwungen wird. Es handelt sich dabei in erster Linie um das Locken oder Verschleppen von Personen aus wirtschaftlich schwachen Ländern in wirtschaftsstarke Länder, in denen die Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten müssen, oftmals keinen oder nur einen sehr geringen Lohn erhalten und vielfach auch psychische oder physische Gewalt erfahren. Ein Tätigkeitsfeld, in dem z.B. Frauen häufig eingesetzt werden, ist der Haushaltshilfebereich oder die Pflege.

Neben dem Strafrecht regelt auch das Bürgerliche Gesetzbuch in § 138 die Ausbeutung in Form von Wucher, die ein sittenwidriges Rechtsgeschäft darstellt. Gleichfalls steht hier die Zwangslage im Mittelpunkt:

„Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“

Wenn man von diesen eng definierten Fällen einmal absieht, sind nur noch Regelungen des Tarif-, Arbeitsschutz- und Arbeitsrechts übrig, die juristischen Schutz vor Ausbeutung bieten.

Von Ausbeutung insbesondere von sexueller Ausbeutung sind vorwiegend MigrantInnen betroffen. Für Fragen der Einreise, des vorübergehenden und dauerhaften Aufenthaltes sind in Deutschland die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bindend. Ohne Aufenthaltstitel sind Frauen zur Ausreise verpflichtet und können abgeschoben werden. Die Angst vor der Ausreise bzw. Abschiebung ist oft der Grund, weshalb die betroffenen Frauen sich nicht an die Behörden wenden bzw. ihre ArbeitgeberInnen anzeigen.

Quellen, weiterführende Links

Berliner Institut für kritische Theorie: http://www.inkrit.de/e_inkritpedia/e_maincode/doku.php?id=a:ausbeutung

Deutschlandradio Bericht über Ausbeutung

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/studiozeit-ks/1431107/

Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausbeutung.html

Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbeutung