Menschenschmuggel und Menschenhandel

Menschenhandel ist nicht Menschenschmuggel, und Schleuser oder Schlepper sind keine Menschenhändler. Dennoch gibt es Gemeinsamkeiten und Überschneidungen. Menschenhandel bedeutet, dass eine Person unter Zwang, Täuschung, Gewaltandrohung usw. ausgebeutet wird. Menschenschmuggel oder Schleusung bedeutet hingegen lediglich, dass Unterstützung bei der Überschreitung von Grenzen zwischen Staaten geboten wird. Meistens lassen sich Schleuser den Grenzübertritt teuer bezahlen, oft aber handelt es sich um Fluchthelfer, die z.B. auch Flüchtlingen den Weg z.B. aus einem Kriegsgebiet ermöglichen.

 

Die Vereinten Nationen schlagen folgende Unterscheidungskriterien vor, weisen aber darauf hin, dass Menschenschmuggel zu Menschenhandel führen kann, aber nicht muss.

Menschenhandel und Menschenschmuggel unterscheiden sich an vier zentralen Punkten.

  1. Einverständnis: Menschenschmuggel geschieht unter gefährlichen und entwürdigen Bedingungen. Die geschmuggelten Personen, meistens Migrant/-innen, haben aber ihre Zustimmung zur Schleusung gegeben. Opfer von Menschenhandel hingegen haben dem grenzübergreifenden Transport (der Schleusung) nicht zugestimmt oder haben dies nur zu Beginn getan. Sobald Zwang, Täuschung oder Missbrauch geschleuste Personen in ausbeuterische Situationen führen, wird ihre Zustimmung zum “Schmuggel” bedeutungslos und wir sprechen von Menschenhandel.

 

  1. Ausbeutung: Das Schleusen von Migrant/-innen ist mit der Ankunft am Zielort beendet. Menschenhandel hingegen kann auch erst am Ankunftsort beginnen, wenn die Person Opfer von Ausbeutung (in den oben beschriebenen Formen) wird.
  1. Transnationalität: Menschenschleusung ist immer grenzübergreifend, also transnational. Menschenhandel kann auch innerhalb der Grenzen eines Landes geschehen und Opfer von Menschenhandel müssen nicht über Grenzen geschleust werden.

 

  1. Profitquelle: Im Menschenschmuggel stammen die Profite vom Transport von Menschen in ein anderes Land – ein Transport, der nicht auf regulärem Wege passiert. Geschleuste Migrant/-innen haben nach der Ankunft keinen regulären Aufenthaltsstatus. Im Fall von Menschenhandel stammen die Profite von der Ausbeutung der Opfer (siehe die Auflistung oben auf dieser Seite).

Die Unterscheidung zwischen Menschenschmuggel und Menschenhandel ist sehr subtil und nicht immer eindeutig. Oft überschneiden sich Menschenhandel und Menschenschmuggel. Aus verschiedenen Gründen ist es schwer beide Fälle in der Praxis auseinander zu halten.

 

Manche Opfer von Menschenhandel begannen ihre Reise, in dem sie einem “Menschenschmuggel”, also der nicht regulären Einreise in ein Land, zustimmten. Nur in einer zweiten Phase, meistens erst im Ankunftsland, werden sie durch Täuschung, Zwang und/oder Missbrauch in eine ausbeuterische Situation gebracht. Opfer von Menschenhandel, die zum Menschenschmuggel zugestimmt haben, können z.B. gezwungen werden, für äußerst niedrige bis keine Löhne zu arbeiten, um ihren Transport abzubezahlen. Auch das ist Menschenhandel.

 

Quellen:

United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC): “ Human Traffickinghttp://www.unodc.org/unodc/en/human-trafficking/what-is-human-trafficking.html

United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC): “Migrant Smuggling”

http://www.unodc.org/unodc/en/human-trafficking/smuggling-of-migrants.html

UNODC: “Human Trafficking FAQs”: http://www.unodc.org/unodc/en/human-trafficking/faqs.html

http://menschenhandelheute.net/was-ist-menschenhandel