EU-Tag gegen Menschenhandel – Interview mit MdEP Barbara Lochbihler

© Europäisches Parlament – Referat Audiovisuelle Medien.

Lochbihler © Europäisches Parlament – Referat Audiovisuelle Medien.

EU-Richtlinien konsequent umsetzen

Heute, am 18. Oktober 2013, jährt sich der 2007 von der EU-Kommission ins Leben gerufene Europäische Tag gegen Menschenhandel. Aus diesem Anlass haben wir mit der Abgeordneten der Grünen und Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses im Europäischen Parlament, Frau Barbara Lochbihler ein Gespräch geführt.

FIGHT e.V.: Laut Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit fast 21 Millionen Menschen von Menschenhandel betroffen. Was hat sich seit Einführung des Europäischen Tags gegen Menschenhandel für die Betroffenen verändert?

Frau Lochbihler: Auf europäischer Ebene gibt es seit 2007 von gesetzgeberischer Seite einige Neuerungen. Die Europarats-Konvention von 2008, die Menschenhandelsrichtlinie von 2011 und die Opferschutzrichtlinie von 2012 haben das Thema zunehmend in das Zentrum der EU-Politik gerückt. Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, Zwangsarbeit, Leibeigenschaft oder Organentnahme wird nun ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext gestellt. Das Bewusstsein dafür, dass wir eine intensivere Strafverfolgung brauchen, ist in der EU und den Mitgliedstaaten gewachsen. Auch Prävention und Opferschutz sind stärker in den Blick geraten. Die Opfer stehen jetzt eher im Mittelpunkt und der Gender-Perspektive wird mehr Beachtung geschenkt. So gibt es mittlerweile auch Beratungsstellen für Männer, deren Rolle wurde lange vernachlässigt. Die Richtlinie von 2011 sieht zudem die Einrichtung eines EU-weiten Netzwerks nationaler Berichterstatter vor, die Daten sammeln und bewerten, ob die Bekämpfungsmaßnahmen Erfolg haben.

Leider sprechen die Zahlen aus dem ersten Kommissionsbericht vom April 2013 für ein Scheitern. Lediglich fünf von 27 Mitgliedstaaten haben demnach die Richtlinie vollständig umgesetzt. Die Zahlen der Delikte sind angestiegen, zugleich wurden weniger Menschenhändler verurteilt. Auch die Ergebnisse des Sonderausschusses des Europäischen Parlaments zur Untersuchung von organisiertem Verbrechen und Korruption (CRIM) sind ernüchternd: In der EU gelten 880.000 Menschen als Sklavenarbeiter.

Die Veränderung der Gesetze und die Differenzierung des Menschenhandels in seine verschiedenen Formen sind ein erster Schritt. Nun müssen die Länder unterstützt werden, damit sie die Verbrechen tatsächlich verfolgen und die Opfer schützen können. Erst wenn die Richtlinie von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, nützt sie wirklich den Betroffenen und kann Menschen davor bewahren, Opfer dieses Verbrechens zu werden.

FIGHT e.V.: Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisationen gehen davon aus, dass ca. 70 % des Menschenhandels im Bereich der Zwangsarbeit stattfindet. Aufmerksamkeit durch die Medien erhält aber fast ausschließlich das Thema Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Viele Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung spielen sich z.B. im Restaurant– und Gaststättengewerbe, bei haushaltsnahen Dienstleistungen, im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft ab. Wie sollte Europa mit dieser Form des Menschenhandels umgehen?

Frau Lochbihler: Menschenhandel, besonders zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, wird häufig im Kontext organisierter Kriminalität gesehen. Arbeitsausbeutung, in haushaltsnahen Diensten, der Landwirtschaft oder dem Baugewerbe wird davon aber nicht unbedingt erfasst. Dennoch stellt jede Art von Menschenhandel unabhängig von seinem Ziel eine grundlegende Verletzung der Menschenrechte dar. Durch die geringe Beachtung fehlen jedoch die nötigen Strukturen. Deshalb müssen wir Menschenhandel auch losgelöst von organisierten Verbrechen thematisieren und ihn unabhängig von der Form bekämpfen.

Das heißt, dass die von der Richtlinie geforderten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen. Sprich: Wer „Dienste“, die auf Menschenhandel basieren, in Anspruch nimmt, muss in den EU-Mitgliedsstaaten strafrechtlich verfolgt werden. Zudem sollten die Länder mit Aufklärungsmaßnahmen und Schulungen dafür sorgen, dass erst gar nicht auf das illegale Angebot zurückgegriffen wird.

Um solche Ansätze umzusetzen, ist eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Justizbehörden notwendig. Die Kontrollmechanismen und die Berichterstattung europäischer Institutionen müssen sich auf alle Formen des Menschenhandels beziehen, um auch die Zwangsarbeit stärker ins Auge zu fassen und verhindern zu können.

FIGHT e.V.: Wie sehen Sie die Diskussionen in Deutschland, die nach der Veröffentlichung des Eurostat-Berichts der EU-Kommission zum Menschenhandel im April diesen Jahres in den Medien geführt wurde, die eine Zunahme des Menschenhandels mit der Zunahme von Prostitution gleichsetzt?

Frau Lochbihler: Prostitution erfolgt nicht automatisch durch Zwang oder als Folge von Menschenhandel. Sexarbeiterinnen – und arbeiter pauschal zu Opfern zu erklären, die in die Prostitution gezwungen worden seien, würde einen überwiegenden Teil der Realität in der Sexindustrie leugnen. Dies ist jedoch auch ein höchst brisantes Thema im Europäischen Parlament, die Fraktionen vertreten sehr unterschiedliche Meinungen.

Auch dem rot-grünen Prostitutionsschutzgesetz von 2002 wird vorgeworfen, den Menschenhandel zu unterstützen. Dass die Behörden durch dieses Gesetz in der Strafverfolgung von Menschenhändlern eingeschränkt würden, bestätigt das Bundeskriminalamt jedoch nicht. Die Liberalisierung von Prostitution, die auch deren Anstieg erklären könnte, verfolgt den Zweck, das Sexgewerbe nicht weiter in die Illegalität zu drängen. Gleichzeitig sollen dadurch Opfer der Zwangsprostitution besser ermittelt werden können.

Nach dem CRIM-Bericht werden dreiviertel der Menschenhandelsopfer nicht sexuell, sondern zu anderen Zwecken ausgebeutet. Um die Opfer zu schützen, reicht es nicht aus, Menschenhandel mit Sexarbeit gleichzustellen.

FIGHT e.V.: Vor Lampedusa sind am 3. Oktober beim verzweifelten Versuch, in die „Festung Europa“ zu gelangen, mehr als 300 Menschen ums Leben gekommen. Es wird vermieden, die Zusammenhänge von Flucht, sogenannter illegaler Migration und Zunahme von Menschenhandel zu diskutieren. Muss man bei den Ursachen von Menschenhandel nicht auch über die Abschottung Europas sprechen?

Frau Lochbihler: Natürlich. Menschenhandel liegt im Spannungsfeld von Kriminalitätsbekämpfung, der Gewährleistung von Menschenrechten, des Opferschutzes sowie der Migrations- und Beschäftigungspolitik. Durch die Abschottung der Grenzen wird weder verhindert, dass Flüchtlinge versuchen, nach Europa zu kommen, noch wird Menschenhandel gestoppt. Je stärker die EU die Grenzen abschottet, umso mehr sind Flüchtlinge auf Schlepper angewiesen. Das Problem wird in die Illegalität gedrängt, mit einer Lösung hat das nichts zu tun. Im Gegenteil: Das Risiko, Menschenhandel zu fördern, steigt dadurch eher an.

FIGHT e.V.: Mit dem vom EU-Parlament kürzlich beschlossenen und mehrere hundert Millionen Euro teuren EU-Grenzüberwachungssystem Eurosur wird für die noch stärkere Überwachung der Festung Europas gesorgt. Ist eine solche Politik, die sehr viel Geld für die Abschottung Europas zur Verfügung stellt, alternativlos? Wie könnte eine menschenrechtskonforme Flüchtlings- und Migrationspolitik in Europa stattdessen gestaltet werden?

Frau Lochbihler: Kurzfristig müssen die Mitgliedstaaten ihre Pflichten wahrnehmen und Länder wie Italien unterstützen, indem sie einen Teil der Flüchtlinge aufnehmen. Darüber hinaus muss die EU-Grenzschutzagentur Frontex endlich ihr Vorgehen ändern. Bislang ist deren Auftrag, die Abschottung Europas sicherzustellen. Meiner Ansicht nach sollte sie eindeutig den Schutz der Flüchtlinge und ihre Rettung fokussieren. Eine Zurückweisung von Flüchtlingsbooten, wie wir es in der Vergangenheit immer wieder erleben mussten, darf es nicht weiter geben. Außerdem muss die Tätigkeit von Frontex transparenter werden. Ähnliches gilt für Eurosur: Dessen technischen Möglichkeiten sollten dazu genutzt werden, Leben zu retten, anstatt Europa abzuschotten.

Nicht die Flüchtlinge müssen bekämpft werden, sondern die Fluchtursachen. Aus den unterschiedlichsten Gründen versuchen Menschen, nach Europa zu gelangen. Man muss sie nach den Hintergründen ihres Kommens befragen und legale Migration zulassen.  Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten müssen innerhalb Europas die Möglichkeit haben, legal zu arbeiten und sich zu integrieren. Auch Europa braucht Arbeitskräfte. Statt Vorurteile zu schüren sollte überprüft werden, wo Bedarf besteht.

Asylsuchende und Flüchtlinge werden durch EU-Recht und nationale Gesetze in ihrer Bewegungsfreiheit, ihren Bildungs-und Arbeitschancen eingeschränkt. Sie werden entrechtet, man entscheidet über ihren sozialen und wirtschaftlichen Lebensstandard. Dies schließt sie von der Gesellschaft aus und macht sie abhängig von Sozialleistungen. Sie haben dadurch geringe Chancen, ihr soziales Ansehen zu verändern und werden von der lokalen Bevölkerung zunehmend degradiert. Das schürt Konflikte.

Es muss also ein generelles Umdenken stattfinden. Statt Flüchtlinge zu bekämpfen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Verantwortung für den aus völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verträgen resultierenden Flüchtlingsschutz wahrnehmen.

FIGHT e.V.: Vielen Dank für das Interview.

Website MdEP Barbara Lochbihler