Kindersoldaten

Die Bilder, die uns beim Begriff Kindheit einfallen und die Bilder, die wir uns beim Begriff Krieg machen, scheinen nichts miteinander zu tun zu haben. Trotzdem haben sie eine gemeinsame Schnittmenge: Kindersoldaten. Obwohl in allen Kulturen Kinder als besonders schutzbedürftig gelten, können sie leicht in bewaffneten Konflikten als SoldatInnen missbraucht werden. Alle großen internationalen Organisationen stimmen darin überein, das Kindersoldaten Opfer von Menschenrechtsverletzungen und oft von Menschenhandel sind. Schätzungen gehen zur Zeit davon aus, dass zwischen 250.000 und 300.000 Kinder von bewaffneten Gruppen als Soldaten zwangsrekrutiert sind

 

Völkerrechtliche Definition

Rechtliche Regelungen und Definitionen finden sich u.a. im 1. und 2.  Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen, der UN-Kinderrechtskonvention und dem Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention, das im Jahr 2000 von der Generalversammlung der UNO angenommen wurde und schließlich 2002 in Kraft trat, den Cape Town Principles, und der ILO Konvention 182. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch unterschiedliche Altersfestsetzungen bei der Grenzziehung zwischen Kindheit und Erwachsenenstatus. Der völkerrechtlich bindende Mindeststandard verbietet, dass Kinder unter fünfzehn Jahren in Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen eingegliedert werden oder ihnen die Teilnahme an Feindseligkeiten gestattet wird. Also gilt der Einsatz von Kindern unter 15 Jahren heute als ein Kriegsverbrechen, das damit auch vor den internationalen Strafgerichtshof gebracht werden kann.Für die tägliche Arbeit von Hilfsorganisationen, Politikern und Wissenschaftler sind die Definitionen der 1997 für den afrikanischen Kontinent verabschiedeten “Cape Town Principles” besser geeignet. Sie sind präziser, umfassender und weitgehend allgemein akzeptiert. In ihnen werden Kindersoldaten definiert als Personen unter 18 Jahren, die von Streitkräften oder bewaffneten Gruppen rekrutiert oder benutzt werden oder wurden, egal in welcher Funktion oder Rolle, darunter Kinder, die als Kämpfer, Köche, Träger, Nachrichtenübermittler, Spione oder zu sexuellen Zwecken benutzt wurden. Ausdrücklich sind es nicht nur Kinder, die aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen haben.

Opfer von Menschenhandel

Besonders perfide beim Missbrauch von Kindern als SoldatInnen ist, dass sie als Opfer auch Täter sein können. Zum Teil haben sie schreckliche (Kriegs-)Verbrechen begangen. Mittlerweile sind sich aber viele nationale und internationale Akteure (z.B. terre des hommes, UNICEF, Weltsicherheitsrat usw. ) einig, dass Kindersoldaten vor allem als Opfer zu betrachten sind.

Ursachen

Die Frage, warum ein Kind als Soldat arbeiten muss, lässt sich nur individuell klären. In der Regel sind es mehrere verschiedene Ursachen, die im Kontext von innerfamiliären Problemen, Gewalt, Armut und mangelnder Sicherheit zu finden sind. Auch die, die sich vorgeblich freiwillig militärischen Einheiten angeschlossen haben, sind in der Regel schon vorher Opfer von Zwängen oder Umständen geworden. Ein erheblicher Anteil ist durch Zwangsrekrutierung Opfer von Menschenhandel geworden. Menschenrechts- und Kinderschutzorganisationen gehen davon aus, dass in keinem Fall von einer autonomen freien Entscheidung des Kindes gesprochen werden kann, die ihm eine strafrechtliche Verantwortlichkeit auferlegen würde. In aller Regel überwiegen die Zwänge, die bei einem Kind noch viel stärker als bei einem benachteiligten Erwachsenen wirken. Daher müssen Kinder und Jugendliche in erster Linie als schutzbedürftige Opfer gesehen werden.

 

Quellen und Links:

http://www.menschenrechte.org/lang/de/lateinamerika/kindersoldaten-kolumbien

http://www.tdh.de/was-wir-tun/themen-a-z/kindersoldaten.html

http://www.kindersoldaten.info/kindersoldaten_mm/downloads/Lobbyarbeit/Schattenbericht+Kindersoldaten+2013.pdf

http://www.unicef.de/projekte/themen/kinder-schuetzen/kindersoldaten/

http://www.tdh.de/fileadmin/user_upload/inhalte/10_Material/Basisinfos/Basisinfo_Kindersoldaten_terre_des_hommes_Feb12.pdf

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/_C3_9Cbereinkommen-_C3_BCber-die-Rechte-des-Kindes,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf