FRONTEX fördert Menschenhandel

Hinter Gittern

Alexander Dreher / pixelio.de

Zum Zwecke der „Verteidigung“ der Wohlstandsinsel hat die Europäische Union, die sonst stets die Menschenrechte hochhält, im Oktober 2004 die >Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)< gegründet, die im Oktober 2005 ihren Betrieb aufnahm (vgl. im Folgenden Keller, Lunacek, Lochbihler 2011: 6ff). Sitz der Agentur ist Warschau, Polen. Auf der Webseite (www.frontex.europa.eu, 31.05.2012) wird unter dem Motto der EU Libertas Securitas Iustitia folgendes „Selbstverständnis“ formuliert:

„Frontex, the EU agency based in Warszwa, was created as a specialised and independent body tasked to coordinate the operational cooperation between Member States in the field of border security. The activities of Frontex are intelligence driven. Frontex complements and provides particular added value to the national border management systems of the Member States.”

 

Laut der Studie von Keller, Lunacek, Lochbihler (2011: 11ff) bedeutet diese Politik eine eklatante Verletzung der Grundrechte der internationalen Menschenrechtsstandards wie sie in vielen internationalen Abkommen dokumentiert sind, so u.a.

  • Nichtbeachtung des Asylrechts nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention:

„Keiner vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“

 

  • Behinderung beim „Recht, jedes Land zu verlassen“ nach Artikel 13.2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1949:

„Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“

 

  • Unmenschliche und erniedrigende Behandlung nach Artikel 4 der Charta der Grundrechte der EU:

„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden“.

 

  • Recht auf den Schutz personenbezogene Daten nach Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

„Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“.

 

  • Diskriminierung nach Artikel 21 der Charta der Grundrechte:

„Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung. des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.“

 

Es sind nicht allein diese eklatanten Menschenrechtsverletzungen anzuklagen, sondern diese FRONTEX-Abschottungspolitik fördert und verstärkt die vorhandene illegale Migration insbes. in die westeuropäischen Länder der EU. Denn wer nicht die reale Chance hat, legal kommen zu dürfen, aber aus Not, Armut und Verfolgung trotzdem kommen will oder sogar muss, die/der nimmt auch alle illegale Wege auf sich und kann daher leicht ein Opfer von ausbeuterischen Menschenhändlern werden.

 

Die alternative Forderung kann daher nur sein, (a) FRONTEX abzuschaffen und (b) eine liberale offene Asylpolitik für Flüchtlinge und Zuwander_innen zu gestalten. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie als Kontaktperson und/oder Unterstützer gewinnen können.

 

Literaturhinweise

Keller, Ska, Lunacek, Ulrike, Lohbihler, Barbara (Hrsg.) 2011: Ist die Agentur Frontex vereinbar mit den Menschenrechten? Studie über die europäische Agentur an den Außengrenzen im Hinblick auf die Neufassung ihres Mandats. Brüssel

 

Nowak, Jürgen 2012: Homo Transnationalis. Transnationale Soziale Arbeit zwischen Menschen-rechten und Menschenhandel

 

Prof. Dr. Jürgen Nowak

August 2012

 

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